AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung durch die Auftragsbestätigung des Lieferers verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers nicht besonders vereinbart werden, sind diese nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebot Preis
Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen und Erklärungen, auch diejenigen von Vertretern, bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferfristen
Eine Lieferfrist gilt, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart und gekennzeichnet ist, nur annähernd. Wird die Erbringung einer von uns geschuldeten Leistung zwingend durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Ausnahmezustände, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen aller Art, insbesondere in Zulieferfirmen, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe), so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist, auch ein Fixtermin, um die Dauer der Verzögerung. Wir sind verpflichtet, den Besteller von der Verzögerung und ihrer voraussichtlichen Dauer unverzüglich zu unterrichten. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragspartner schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.
Im Übrigen kann der Besteller im Falle einer Verzögerung der Lieferung nur nach Setzung einer angemessenen, ausreichend langen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wir haften bei Verzögerung der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung wird für den Schadensersatz auf 15% des Wertes der Lieferung (Kaufpreis) begrenzt.
4. Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers. Preise gelten einschließlich Verpackung. Die Versandkosten und Lieferzeiten sind den jeweils gültigen Rahmenverträgen, Angeboten und Preislisten zu entnehmen. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
6. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Der Besteller hat alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor Weiterverarbeitung, Vermischung, Verbrauch oder Einbau schriftlich anzuzeigen.
Hat die Ware einen von uns zu vertretenden Mangel, steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung in jedem Falle uns zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gewähren wir eine Minderung.
Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Lieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder sonstigen Verkehrsträgern hat der Besteller die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreis (einschl. MwSt.) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar gemischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu unterrichten und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind unseren gültigen Rahmenverträgen, Angeboten und Preislisten zu entnehmen. Verzugszinsen berechnen wir mit 8% über den jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gladenbach.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Klage dem Gericht zu erheben, das für Gladenbach zuständig ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
10. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
Gladenbach, 16. September 2025
Burk Kunststofftechnik GmbH